Konturmarkierungen nach ECE 104 sind mehr als nur leuchtende Streifen an Lkw – sie sind eine gesetzliche Pflicht und ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit. Für Transportunternehmen ist es entscheidend, die Anforderungen zu kennen und korrekt umzusetzen. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum Konturmarkierungen vorgeschrieben sind, wie sie richtig angebracht werden und welche Varianten es gibt.
Der Hauptzweck der Konturmarkierung ist es, schwere Nutzfahrzeuge nachts oder bei schlechtem Wetter frühzeitig sichtbar zu machen. Rückmeldungen aus der Praxis und Unfallstatistiken belegen: Fahrzeuge mit Konturmarkierung werden aus großer Entfernung besser wahrgenommen – das reduziert das Risiko von Auffahrunfällen und Seitenkollisionen deutlich.
Seit 2011 (für Lkw) bzw. 2013 (für Anhänger) ist die Konturmarkierung nach ECE 104 Pflicht für:
Diese EU-weite Vorschrift gilt für alle Neuzulassungen der betroffenen Fahrzeuge.
Die Markierungen müssen die äußeren Umrisse des Fahrzeugs sichtbar machen – an den Seiten und am Heck. Dabei gelten folgende Vorgaben:
Seitlich: Weiß oder Gelb
Hinten: Rot oder Gelb
Streifenbreite: 50 mm
Montagehöhe: Zwischen 250 mm und 1500 mm über dem Boden (bis 2100 mm bei technischen Ausnahmen)
Mindestens 80 % der Seitenlänge muss markiert sein
Am Heck sollte der Umriss möglichst vollständig dargestellt werden
Nur Reflexfolien der Klasse C mit ECE-Zulassung dürfen verwendet werden. Diese reflektieren stark, auch bei Regen oder Schmutz, und sind meist mit einem „E“-Zeichen alle 50 cm gekennzeichnet.
Auch für Planenaufbauten gibt es spezielle segmentierte Konturmarkierungen, die flexibel mit der Plane arbeiten und sich bewährt haben.
Je nach Fahrzeugtyp und Bauweise unterscheidet man bei der Konturmarkierung nach ECE 104 zwischen verschiedenen Arten der Verklebung. Welche Variante eingesetzt werden muss oder darf, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der technischen Umsetzbarkeit am Fahrzeug:
Dabei wird der komplette Umriss des Fahrzeugs mit reflektierenden Streifen nachgezeichnet – an den Seiten und am Heck.
Pflicht ist die Vollkonturmarkierung nur am Heck, wenn das Fahrzeug breiter als 2,1 m ist.
An den Seiten ist sie nicht vorgeschrieben, aber erlaubt und empfehlenswert, wenn die baulichen Gegebenheiten es zulassen. Sie bietet die beste Sichtbarkeit bei Dunkelheit.
Diese Variante besteht aus einem durchgehenden Streifen entlang der unteren Seitenkante und zusätzlichen Markierungen an den oberen Ecken (jeweils mind. 250 mm lang, rechtwinklig angebracht).
Für Fahrzeuge über 6 m Länge ist die Teilkonturmarkierung an den Seiten vorgeschrieben, sofern keine Vollkontur verwendet wird.
Hierbei wird nur die horizontale Kontur durch einen Streifen entlang der unteren Seiten- und Heckkanten markiert – ohne Ecken oder obere Umrisse.
Diese Variante ist nur zulässig, wenn eine vollständige oder teilweise Konturmarkierung aus technischen Gründen nicht möglich ist, z. B. bei Tank- oder Holztransportern.
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